Bayerns Gesundheitsministerin bewertet heutigen KHAG-Beschluss des Bundesrats als insgesamt tragfähigen Kompromiss
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach bewertet die Nachbesserungen an der Krankenhausreform, denen am Freitag der Bundesrat zugestimmt hat, trotz deutlicher Schwächen als insgesamt tragfähigen Kompromiss. Die Ministerin betonte in Berlin: „Das Gesetz ist zwar alles andere als ein Volltreffer. Aber damit wird die Krankenhausreform in jedem Fall deutlich praxistauglicher. Es wird vor allem endlich Klarheit über die rechtlichen Grundlagen geschaffen – und diese Klarheit bedeutet die dringend notwendige Planungssicherheit für die Kliniken.“
Gerlach erläuterte mit Blick auf das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG): „Die Länder haben in zähen Verhandlungen wichtige Nachbesserungen an der vom damaligen Bundesgesundheitsminister Lauterbach durchgedrückten Reform erreicht. Bayern hat sich dabei von Beginn an konstruktiv in dem Reformprozess eingebracht – immer im Sinne der Patientinnen und Patienten.“
Die Ministerin unterstrich: „Deshalb haben wir uns von Beginn an dafür stark gemacht, dass die Länder mehr Gestaltungsspielräume erhalten, um auf die Besonderheiten vor Ort eingehen zu können. In diesem Sinne konnten wir erweiterte Kooperationsmöglichkeiten, eine geänderte – wenn auch zeitlich befristete – Fachklinikdefinition und Verbesserungen bei der Anrechnung von Ärzten im Rahmen der Leistungsgruppen, insbesondere Belegärzten erreichen. Das sind wichtige Punkte.“
Gerlach betonte aber auch: „Allerdings wurden Chancen verpasst, das Gesetz noch mehr zu verbessern – vor allem beim Thema Entbürokratisierung und der Frage der Krankenhausvergütung. Die Krankenhausreform und die Vorhaltevergütung werden bestehende Fehlanreize in der Versorgung nicht beseitigen. Denn die Anreize für bestimmte lukrative Operationen bleiben. Die Finanzierung etwa in den Bereichen Notfallversorgung oder Geburtshilfe bleibt hingegen weiterhin unzureichend.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Auch werden erhebliche bürokratische Hürden geschaffen, statt Bürokratie abzubauen. Es wird deshalb auch weiterhin dringend Korrekturen brauchen, um eine hochwertige stationäre Versorgung aufrechterhalten zu können.“
Gerlach ergänzte: „Die Krankenhausreform ist ein erheblicher Kraftakt über einen längeren Zeitraum hinweg. Auch wenn die beteiligten Akteure dasselbe Ziel verfolgen – nämlich eine zukunftsfähige stationäre Versorgung – bestehen in der konkreten Ausgestaltung der Reform teils erhebliche Differenzen. Dennoch hat sich der engagierte Einsatz der Länder an vielen Stellen ausgezahlt.“